- Energieausweise informieren über den energetischen Zustand einer Immobilie. Sie sind bei Verkauf und Vermietung einer Immobilie vorzulegen, damit Mieter/Käufer zukünftige Energiekosten einschätzen können.
- Ich erstelle für Sie verbrauchsorientierte und bedarfsorientierte Energieausweise.
Energiebedarfsausweise sind für alle Wohngebäude vorgeschrieben, die weniger als fünf Wohnungen haben, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden.
Unter Normbedingungen wird für den Energiebedarfsausweis insbesondere die energetische Qualität der Gebäudehülle und der End- und Primärenergiebedarf Ihres Gebäudes für Heizung und Warmwasser berechnet. Für diese Berechnung erhebe ich bei Ihnen die erforderlichen Daten vor Ort. Orientierung für Ihre Vorbereitung bietet Ihnen die Checkliste.
Sofern Sie zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes Mittel aus staatlichen Förderprogrammen erhalten möchten, müssen Sie einen Energiebedarfsausweis vorlegen.
Energiebedarfsausweis | |
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Ein- und Zweifamilienhäuser | 550 € |
Mehrfamilienhäuser | 350 € Grundpreis +100 € je Wohneinheit |
Ein Energieverbrauchsausweis ist für alle Gebäude ausreichend, für die der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde bzw. die fünf Wohnungen oder mehr enthalten.
Er wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre erstellt. Dabei wird der End- und Primärenergieverbrauch Ihres Gebäudes berechnet.
Der Energieverbrauchsausweis wird auf Grundlage Ihrer Daten erstellt. Orientierung für Ihre Vorbereitung bietet Ihnen die Checkliste.
Im Energieverbrauchsausweis werden kostengünstige Modernisierungsempfehlungen gegeben. Dazu kann eine Vor- Ort- Besichtigung Ihres Gebäudes sinnvoll sein.
Energieverbrauchsausweis | |
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Ein- und Zweifamilienhäuser | 150 € |
Mehrfamilienhäuser mit 3-12 Wohnungen | 250 € |
Mehrfamilienhäuser >12 Wohnungen | nach Vereinbarung |
Erforderliche Basisinformationen | |
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Gebäude |
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Bauunterlagen |
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Wärmeerzeuger |
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Heizung | Wesentlicher Energieträger |
Warmwasser | Wesentlicher Energieträger |
Erneuerbare Energien |
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Lüftung/Kühlung |
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Weitere Informationen (sofern zutreffend) |
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Anlass der Ausstellung des Ausweises |
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Erforderliche Basisinformationen | |
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Gebäude |
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Wärmeerzeuger |
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Heizung |
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Warmwasser |
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Erneuerbare Energien |
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Lüftung/Kühlung |
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Leerstand in den letzten 3 Jahren? |
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Anlass der Ausstellung des Ausweises |
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